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Darstellung von Arbeitshöhe und Reichhöhe
Darstellung von Arbeitshöhe und Reichhöhe

Von der BGV D36 zur BGI 694

 

Im Jahr 2008 wurde die bisherige Unfallverhütungsvorschrift BGV D36 ersetzt durch die BGI 694 – eine „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.

Sie kann auf der Homepage vom Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüsteherstel- ler (VDL) unter www.leiternverband.de heruntergeladen werden.

Die technischen Angaben hinsichtlich der neuen Unterscheidung in „Reichhöhen“ und „Arbeitshöhen“ sind auch in unseren Katalogen berücksichtigt.

 

 


Welche Größe wird benötigt?

 

Bei der Wahl der Leitergröße/-länge sollte beachtet werden, dass

  • nicht zusätzlich gesicherte Anlegeleitern nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse bestiegen werden, da sonst die Gefahr des Wegrutschens besteht
  • beidseitig besteigbare Stehleitern nur bis zur drittobersten Stufe/Sprosse bestiegen werden, damit ausreichender Halt möglich ist
  • Allzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter“ nur bis zur fünftobersten Sprosse bestiegen werden
  • die Größe von Stehleitern mit Plattform sowie von Podestleitern so gewählt wird, dass der Benutzer die maximal erforderliche Arbeitshöhe ohne sich zu recken von der Plattform aus erreichen kann

   

Reichhöhe:

Die BGI 694 definiert die Reichhöhe als die Höhe, die von einer – je nach Leitermodell – ermittelten Standhöhe aus erreicht werden kann. Diese liegt bei ca. 2,00 m über der Standhöhe.

 

Arbeitshöhe:

Unter Arbeitshöhe versteht man den Bereich für das Arbeiten auf Körperhöhe, z. B. mit einer Bohrmaschine. Um die branchenunterschiedlichen Arbeits- höhen zu berücksichtigen, wird in unseren Katalogen von einer mittleren Arbeitshöhe von

1,50 m über der Standhöhe ausgegangen.

 

 

Aus dieser Definition ergibt sich eine vereinfachte Formel*

  • Standhöhe + 1,50 m = Arbeitshöhe
  • Standhöhe + 2,00 m = Reichhöhe

* Je nach Leitermodell kann diese variieren. Bitte beachten Sie die Angaben in den technischen Tabellen in unseren Katalogen.